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EINKAUFSBEDINGUNGEN

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1. Angebot
Der Lieferer hat sich im Angebot bezüglich der Menge und Beschaffenheit genau an die Anfrage zu halten. Im Falle von Abweichungen ist ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Das Angebot hat kostenlos zu erfolgen und ist für uns unverbindlich.

2. Bestellung
Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Jede Bestellung ist vom Lieferer umgehend schriftlich zu bestätigen. Das Einverständnis mit unseren Einkaufsbedingungen hat der Lieferer nach dem Empfang der Bestellung zu erklären. Auch ohne solche Erklärung werden die Einkaufsbedingungen durch Annahme der Bestellung Vertragsinhalt.

Die dem Angebot oder der Bestellbestätigung beigegebenen allgemeinen Lieferbedingungen des Lieferers haben keine Gültigkeit. Besondere Bedingungen des Lieferers, die mit unseren Einkaufsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn der Besteller sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

3. Lieferzeit
Die Lieferzeit zählt ab dem Bestelltag. Erfüllt der Lieferer nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Wird dem Lieferanten bekannt, dass er der Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig nachkommen kann, hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der vermeintlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Bei vorzeitiger Auslieferung wird der vorgeschriebene Liefertermin für den Zahlungsausgleich wirksam.

4. Versicherung
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Transportversicherung vom Lieferer zu decken.

5. Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt für seine Lieferung die Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet insbesondere dafür, dass die Lieferung aus bestgeeignetem Werkstoff hergestellt und sorgfältig und sachgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und für die vereinbarte Verwendung geeignet ist. Er übernimmt ferner die Gewähr für einwandfreie und betriebssichere Ausführung und für sachgemäße Konstruktion. Die Lieferung muss außerdem die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, für Waren mit nicht sofort erkennbaren Mängeln nach Feststellungen der Nichteinsetzbarkeit jederzeit kostenlosen Ersatz zu liefern oder Mängel zu beseitigen, längstens jedoch zwei Jahre nach Übernahme der Lieferung durch uns bzw. der Übergabe der betriebsbereiten Anlage an uns. Kommt der Lieferant mit der Mängelbeseitigung in Verzug, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, auf Kosten der Lieferanten Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Patentverletzung
Der Lieferer haftet dafür, dass durch Lieferung und Benutzung der angebotenen Gegenstände, sofern ihm deren Verwendungszweck bekanntgegeben wurde, Patente oder Schutzrechte nicht verletzt werden.

7. Rechnung und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung 60 Tage nach Rechnungseingang und vollständiger Lieferung in Zahlungsmitteln unserer Wahl. Sofern wir Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und vollständiger Lieferung der Ware leisten, sind wir berechtigt, 3% Skonto abzuziehen. Geht die Rechnung später als die Ware ein, so ist für die Berechnung der Skontofrist statt des Eingangstages der Ware der Eingangstag der Rechnung maßgebend.

8. Auftragsunterlagen
Alle Unterlagen, die wir dem Lieferer überlassen oder die er nach unseren Angaben fertigt, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke als für die Ausführung unserer Bestellung verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind uns samt allen Vervielfältigungen auf unser Verlangen jederzeit herauszugeben. Kommt es nicht zur Lieferung, so hat uns der Lieferer, sobald diese feststeht, die Unterlagen ohne Aufforderung auszuhändigen. Der Lieferer hat die Bestellung und die darauf bezogenen Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und demgemäß vertraulich zu behandeln. Der Lieferer haftet für alle Schäden, die uns aus der Verletzung einer der vorgenannten Verpflichtungen erwächst.

9. Werbematerial
Auf die mit uns bestehende Geschäftsbedingung darf in Werbematerial nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung Bezug genommen werden.

10. Versand
Falls nicht anders vereinbart, gilt, dass der Lieferer den Versand unter Beachtung folgender Bestimmungen veranlasst:

Beim Versand die für uns günstigsten Versandmöglichkeiten zu wählen.
Ausnahme: Kein Bahnversand!

Für jede Sendung soll der Lieferer noch am Tage des Abgangs der Ware schnellstmöglich eine Versandanzeige, vorzugsweise per Email oder Telefax, zusenden.

Bei Weitergabe der Bestellung haftet der Lieferer für die Einhaltung dieser Versandvorschriften durch seine Unterlieferanten. Diese haben ihren Auftraggeber in allen Schriftstücken anzugeben.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Sitz unserer Gesellschaft.

12. Ausschließliche Geltung
Abweichende Bedinungen werden von uns nur anerkannt, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.